ZUR BEACHTUNG FÜR UNSERE BEGLEITPERSONEN
- Ob der Patient eine Begleitperson benötigt, wird vom Arzt des Patienten entschieden, und es ist nur eine Begleitperson zulässig.
- Der Begleitperson wird von der Patientenaufnahme eine Begleitpersonenkarte ausgestellt.
- Begleitpersonen müssen sich an die Krankenhausregeln halten. Bei Verstößen wird die Begleitperson nicht zugelassen.
- Begleitpersonen dürfen (außer auf Anweisung eines Arztes oder einer Krankenschwester) keine Maßnahmen am Patienten vornehmen.
- Begleitpersonen müssen die Gegenstände und Materialien des Krankenhauses ordentlich und sauber halten. Begleitpersonen, die Krankenhausgegenstände beschädigen, müssen für den Schaden aufkommen.
- Begleitpersonen dürfen Patienten ohne ausdrückliche Anweisung des behandelnden Arztes oder der Krankenschwester nicht aus dem Krankenhaus entlassen oder ihr Bett wechseln.
- Begleitpersonen dürfen innerhalb des Krankenhauses weder Tabak noch alkoholische Getränke konsumieren.
- Begleitpersonen dürfen dem Patienten keine Speisen oder Getränke mitbringen und ihm ohne Rücksprache mit dem Arzt oder dem Pflegepersonal keine Speisen oder Getränke verabreichen.
- Begleitpersonen dürfen in Patientenzimmern und Fluren nicht laut sprechen und dürfen Mitarbeiter und andere Patienten nicht stören.
- Das Rauchen ist außerhalb der angegebenen Bereiche und in den Patientenzimmern strengstens verboten.
- Abgelaufene Begleiterausweise werden erneuert.
- Um Ihnen eine ruhige Umgebung zu bieten, ist es erforderlich, dass Patienten und ihre Angehörigen in den Patientenzimmern und Fluren nicht laut sprechen und keinen Lärm verursachen. Außerdem dürfen die Fernseher in Ihren Zimmern nur so genutzt werden, dass andere nicht gestört werden. Während der Visitenzeiten und nach 22:00 Uhr müssen sie ausgeschaltet werden.
- Die Pflegekräfte werden über Begleiterwechsel informiert.
- Begleitpersonen informieren die Krankenschwester, wenn es Probleme mit den Patienten gibt.
- Vielen Dank für Ihr Verständnis.